ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
REITUNTERRICHT, BERITT, VERANSTALTUNGEN, VERKAUF

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle zwischen der E_quine UG (haftungsbeschränkt) nachfolgend E_q und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht auf eigenen Pferden bzw. Lehrpferden, Beritt, die Teilnahme an Veranstaltungen, Pferdeverkauf, Pferdeankauf sowie für jegliche Gefälligkeitsverhältnisse auf privaten oder gewerblichen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der mündlichen oder schriftlichen Anmeldung zu Reitunterricht, Beritt, dem Pferdeverkauf bzw. Ankauf oder Teilnahme an Veranstaltungen erkennt der Kunde die AGBs der E_quine UG (haftungsbeschränkt) an.

Anmeldungen, Buchung, Zustandekommen des Vertrages

Termine für Reitunterricht können mündlich oder schriftlich gebucht werden und sind auch mündlich für beide Seiten bindend. Die Anmeldung für Veranstaltungen wie Seminare, Lehrgänge, Workshops oder Reitkurse kann nur schriftlich, per Post oder per Mail erfolgen und wird durch E_q nach Eingang bestätigt. Mit dieser Bestätigung ist die Anmeldung für beide Seiten verbindlich. Da die Teilnehmerzahlen begrenzt sind, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei Internetanmeldungen wird der Vertrag auch ohne handschriftliche Unterzeichnung des Kunden wirksam.

Kursort / Lehrpferde

Kurse und Unterricht werden auf verschiedenen, auch privaten Reitanlagen durchgeführt. Zumeist jedoch auf der privaten Anlage der E_q. Schadensregulierungen, die aufgrund der allgemeinen Reitanlagensituation oder Haltungsbedingungen entstehen, sind mit dem jeweiligen Reitanlagenbesitzer / Pächter zu klären und zu regulieren. Bei der Nutzung von Lehrpferden oder Leihpferden Dritter hat der Kunde selbst einen Vertrag mit dem Pferdeeigentümer abzuschließen.

Entgelt, Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

Die Preise bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind in EURO zu entrichten. Mit Herausgabe einer neuen Preisliste oder eines individuellen Angebots verliert die bisherige ihre Gültigkeit.

Reitunterricht und Beritt

In den Preisen für Reitunterricht und Beritt ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Das Entgelt für Reitunterricht ist vor oder unmittelbar nach einer jeden, einzelnen Lehreinheit in bar zur Zahlung fällig. Bei Abo/ Beritt – Verträgen ist das Entgelt für den kompletten Monat im Voraus per Überweisung oder in bar zu bezahlen.

Veranstaltungen (Seminare, Lehrgänge, Workshops oder Reitkurse)

In den Veranstaltungspreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten, sofern nicht anders ausgeschrieben. Veranstaltungen, die über 200€ kosten, sind bei Anmeldung mit 50 % des Kurspreises per Überweisung anzuzahlen. Erst mit der Anzahlung besteht das Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung. Bei Veranstaltungen, mit einem Preis unter 200€ ist sofort die volle Gebühr zur Zahlung fällig. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge der Zahlungseingänge. Die Restzahlung ist spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung durch Banküberweisung auf das Konto der E_q fällig.

Kündigung, Absagen, Widerrufsrecht

E_q behält sich vor, Termine und Durchführungsorte zu ändern.

Reitunterricht

Reitunterricht sollte vom Kunden bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Sagt E_q eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativtermin vereinbart wird.

Beritt

Wird ein Beritt vorzeitig vom Pferdebesitzer beendet, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung etwaiger im Voraus bezahlten Gebühren. Kann ein Beritt wegen Krankheit des Pferdes nicht vollständig ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der bezahlten Gebühr. Kulanz-Regelungen sind möglich. E_q übernimmt keine Haftung für Schäden am Pferd, die während der Dauer des Berittes entstehen.

Veranstaltungen

Der Teilnehmer kann jederzeit vor der Veranstaltung von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Diese muss per Brief oder Email vorliegen.

Bei einer Stornierung der Anmeldung bis 30 Tage vor Kursbeginn kann der Teilnehmer kostenfrei widerrufen.

Bei Rücktritt/Abmeldung in der Zeit vom 30. bis 20. Tag vor der Veranstaltung werden 50%, vom 20. bis 3. Tag 65% und ab dem 3. Tag und bei Nichtantritt 80 % der Gebühren einbehalten bzw. nachgefordert. Danach oder bei Nichterscheinen des Teilnehmers, wird die volle Seminargebühr in Rechnung gestellt.

Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Kurspreises ist nur bei einer Absage bis zu 30 Tagen vor Kursbeginn möglich.

Bei vorzeitiger Abreise sind 100 % der Gebühren fällig.

Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.

Bis zum Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen Mitteilung an E_q. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende gegenüber E_q als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei Buchungsänderungen oder Absagen erhebt E_q eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt E_q für eine Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.

Kann der Teilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu der gebuchten Veranstaltung mitbringen, so besteht für E_q keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die Bedingungen wie bei Rücktritt.

E_q ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen.

Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Teilnehmer die Durchführung einer Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist bzw. wenn der Teilnehmer die Gebühr bei Veranstaltungsbeginn nicht komplett gezahlt hat. E_q behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.

Bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: Wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich innerhalb der oben genannten Frist in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.

Rücktritt auf Grund höherer Gewalt: Wird eine Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen Anordnungen (Reise- bzw. Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. E_q bemüht sich in solchen Fällen um Ersatzpferde. Kann sie diese stellen, der Teilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten unsere Rücktrittsbedingungen bzw. – kosten.

Haftung und Sicherheit

Das Reiten und die Teilnahme an allen Angeboten sowie der Umgang mit den Pferden erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Gegenüber Reitern auf Pferden von E_q wird die Tierhalterhaftung nach § 833 BGB vollständig in Hinblick auf die üblicherweise von Tieren ausgehenden Gefahren ausgeschlossen. Für Schäden und Verletzungen kann E_q nur insoweit haften, wie diese schuldhaft von E_q verursacht wurden. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Sollten Ersatzforderungen gegen E_q entstehen, so haftet E_q im Rahmen ihrer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren haften die Erziehungsberechtigten für alle durch ihre Kinder entstehenden Schäden. Der Entlastungsbeweis nach § 832 BGB wird ausgeschlossen. Insoweit kommt es auf eine Aufsichtspflichtverletzung nicht an.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Tragen eines Reithelms bzw. gut sitzenden Fahrradhelmes sowie festen, den Spann überdeckenden, Schuhwerks Pflicht. Auch den volljährigen Reitern wird das Tragen eines Reithelms dringend empfohlen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reiten ohne einen Euro-Norm gerechten Reithelm auf eigenes Risiko geschieht und von E_q bei jeglichen Unfällen keine Haftung übernommen wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht, dem Umgang mit Pferden oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernommen werden kann, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf

Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von E_q beruht.

In den Lehrgängen, Kursen und Seminaren werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass ein aufmerksamer Teilnehmer die Seminarziele erreichen kann. Für den Schulungserfolg haftet E_q nicht.

E_q übernimmt keinerlei Haftung von Schäden, welche durch die Nutzung eines Lehr- oder Leihpferdes oder an Lehr- oder Leihpferden anderer Personen entstanden sind.

Auch eine Haftung für Schäden an Zuschauern und teilnehmenden Pferden ist seitens E_q ausgeschlossen.

Den Hinweisen und Anordnungen des Personals bzw. des von E_q eingesetzten Trainers, insbesondere zum Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sie dienen einer reibungslosen Organisation sowie der eigenen Sicherheit. Bei Nichtfolgeleistung haftet der Betroffene im vollen Umfang für die durch ihn entstandenen Sach- und Personenschäden.

Für den Fall, dass Sie Wertsachen, Geld, Kleidung oder sonstige Gegenstände auf dem Betriebsgelände der E_q verlieren sollten, kann hierfür keine Haftung übernommen werden.

Kaufvertrag

Die Inhalte des Kaufvertrags werden individuell abgestimmt. Hierbei gelten die im Kaufvertrag festgesetzten Regelungen.

Kommissionsvertrag

Die Inhalte des Kommissionsvertrags werden individuell abgestimmt. Hierbei gelten die im Kommissionsvertrag festgesetzten Regelungen.

Sonstiges

Die von E_q eingesetzten Co-Trainer oder Helfer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der E_q. Geschäftsbeziehungen zwischen E_q und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde und E_q stimmen darin überein, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternehmen, dem Anderen die Erfüllung in angemessener Weise zu ermöglichen.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht akzeptiert.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

E_q behält sich vor, diese AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht der Vertragspartner der Geltung der neuen AGBs nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang, gelten diese als angenommen.

Datenschutzerklärung

E_q ist verpflichtet, die Informationen über Kunden und deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln.

Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen persönlichen Daten von ihm von E_q auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von E_q selbstverständlich vertraulich behandelt.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

Sofern weitere Informationen gewünscht werden oder die Löschung der Kundendaten gewünscht wird, steht ein Support unter der E-Mail-Adresse info@equine-academy.com zur Verfügung.

Salvatorische Klausel, Schriftform

Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eine Lücke.
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.